WEIHNACHTEN UNTER DEM EINDRUCK DER PANDEMIE
Nun feiern wir bereits das zweite Weihnachtsfest in Zeiten der Corona-Pandemie. Neue Virusmutationen verunsichern, anhaltende Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens belasten Menschen und die Frage, ob eine allgemeine Impfpflicht als einziger Ausweg aus dem sich bedingenden Dilemma von neuen Infektionswellen, schweren Krankheitsverläufen, einer drohenden Überlastung des Gesundheitswesens mit der Notwendigkeit zur Triage, noch mehr Corona-Toten und den politischen Gegenmaßnahmen bis hin zu immer wiederkehrenden Lockdown und Kontaktbeschränkungen, das Gebot der Stunde ist, bestimmt in dieser Advents-und Weihnachtszeit die gesellschaftliche Diskussion.
Die Erfahrung des Weihnachtsfestes vor einem Jahr lehrt uns, dass mit weiteren Einschränkungen auch sehr kurzfristig vor Weihnachten gerechnet werden muss. Deshalb bitten wir zu beachten, dass alle Planungen coronabedingt unter dem Vorbehalt einer Veränderung staatlicher bzw. diözesaner Vorgaben stehen. Mit Stand, 8. Dezember 2021, sind die meisten Gottesdienste, bei denen nicht mehr Gläubige erwartet werden als Sitzplätze zur Verfügung stehen, frei zugänglich und nicht reglementiert. Immer erfolgt der Zutritt mit FFP2 Maske unter Einhalten des Mindestabstandes zu haushaltsfremden Personen. Der Gemeindegesang ist erlaubt unter der dringenden Empfehlung die FFP2 Maske durchgehend auch am Platz zu tragen.
Bei den Gottesdiensten an Sonn- und Feiertagen in den kleinen Kirchen von Darstadt und Hohestadt, liegen wie bereits gewohnt drei Tage zuvor kostenlose Eintrittskarten in den Kirchen aus. Sehr gute Erfahrungen haben wir bei der Feier der Requien nach der 3G Regel gemacht. Im Sonderfall eines 3G Gottesdienstes müssen Gottesdienstbesucher den Nachweis der vollständigen Impfung, einer Genesung oder ein negativen Testergebnis zum Gottesdienst mitbringen. Da die Vorgabe des Mindestabstandes unter 3G nicht gilt, jedoch FFP-2 Maskenpflicht auch am Platz, ist die Teilnehmerzahl nicht begrenzt. Eine Zugangsregelung nach 3G bei Gottesdiensten wird vorher ausdrücklich bekannt gemacht und bleibt die Ausnahme. In unserer Pfarreiengemeinschaft Tückelhausen findet 3G Anwendung ggf. bei einem Requiem und ist in allen Gemeinden der Pfarreiengemeinschaft vorgesehen bei den Kinderkrippenfeiern und Christmetten an Heiligabend und den Festgottesdiensten am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Bitte zeigen Sie ihren 3G Nachweis dem Ordnerdienst an der Kirchentür vor. Sollten Sie weder geimpft noch genesen sein und auch nicht die Möglichkeit haben, einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test an den Feiertagen zu organisieren, können Sie zwar an Gottesdiensten nach 3G in der Pfarreiengemeinschaft Tückelhausen nicht teilnehmen, alternativ eröffnen sich Ihnen aber zahlreiche Möglichkeiten im Pastoralen Raum Ochsenfurt oder auch in Würzburg Weihnachtsgottesdienste im Freien oder großen Kirchen zu besuchen, für die keine 3G Regel gilt.
Mit einem Wort des früheren Innsbrucker Bischofs Reinhold Stecher, wünsche ich allen Gläubigen unserer Pfarreiengemeinschaft Tückelhausen ein immer fröhlich Herz aus der Erfahrung, dass wir uns letztlich immer auf unseren Gott verlassen können:
„Wenn man sagen möchte, was einem im tiefsten bewegt, ringt man um Worte. Aber die Offenbarung, dass wir trotz allem, trotz dieser belasteten und belastenden Welt, trotz der berechtigten Vorwürfe des eigenen Herzens und trotz aller frustrierenden Erfahrungen doch von einem unendlichen und gleichzeitig so nahen Gott letztlich umfangen und in ihm geborgen sind, diese Botschaft schlägt alles.“
In diesem Sinne Ihnen allen, ein gnadenreiches, frohes Weihnachtsfest und ein gesegnetes Jahr 2022!
Ihr Pfarrer Klaus Weber