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UPDATE CORONA IN DER KIRCHE

Die Dynamik der vierten Welle hat nach eigenen Angaben auch die meisten Experten in unserem Land überrascht. Wer die aktuellen Nachrichten verfolgt, weiß um die Dramatik der steigenden Anzahl Infizierter und der damit einhergehenden, drohenden Überlastung der Intensivstationen. Mit Stand 10. November 2021 will ich in der gebotenen Kürze auf die derzeitigen Auswirkungen der Coronapandemie auf das kirchliche Leben in der Pfarreiengemeinschaft Tückelhausen eingehen.

Die Feier der Gottesdienste ist nach wie vor unter Wahrung des Mindestabstandes von anderthalb Metern zu haushaltsfremden Personen möglich. Es beseht in den Kirchen FFP-2 Maskenpflicht; diese darf am Platz abgenommen werden. Gemeindegesang ist noch erlaubt. Bei den meisten Gottesdiensten, bei denen nicht mehr Gläubige erwartet werden als Sitzplätze zur Verfügung stehen, ist der Zugang frei und nicht reglementiert. Bei den Sonntagsgottesdiensten in den kleinen Kirchen von Darstadt und Hohestadt, liegen wie bereits gewohnt drei Tage zuvor kostenlose Eintrittskarten in den Kirchen aus. Sehr gute Erfahrungen haben wir bei der Feier der Requien nach der 3G Regel gemacht. Im Sonderfall eines 3G Gottesdienstes müssen Gottesdienstbesucher den Nachweis der vollständigen Impfung, einer Genesung oder ein negativen Testergebnis zum Gottesdienst mitbringen. Da die Vorgabe des Mindestabstandes unter 3G nicht gilt, jedoch die FFP-2 Masken auch am Platz aufbehalten werden müssen, ist die Teilnehmerzahl nicht begrenzt. Eine Zugangsregelung nach 3G bei Gottesdiensten wird vorher ausdrücklich bekannt gemacht und bleibt die Ausnahme. In unserer Pfarreiengemeinschaft Tückelhausen findet 3G Anwendung ggf. bei einem Requiem und ist vorgesehen bei den Christmetten an Heiligabend und den Festgottesdiensten am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag. Am 2. Advent, den 5. Dezember um 10 Uhr in Hopferstadt gilt ebenso 3G, da der Chor Concento mitgestaltet.

Während die Corona-Krankenhausampel auf Rot steht, gilt gemäß staatlicher Vorgabe bei den meisten anderen, nichtliturgischen Veranstaltungen des kirchlichen Lebens in Innenräumen wie Roratefrühstück, Seniorentreffen und Gremiensitzungen 2G; d . h. Zugang nur für Geimpfte und Genesene.

Beerdigungen auf den Friedhöfen sind mit Stand 10. November 2021 als Gottesdienste im Freien ohne Teilnehmerbeschränkung erlaubt.

 

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